Zitat
„Man darf nicht verlernen, die Welt mit den Augen eines Kindes zu sehen.“ - Henri Matisse
„Man darf nicht verlernen, die Welt mit den Augen eines Kindes zu sehen.“ - Henri Matisse
A
Abholen
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie als Eltern und alle weiteren Abholberechtigten möglichst 10 Minuten vor Ende der regulären Betreuungszeit Ihres Kindes im Haus sind. Bei wiederholtem verlängertem Aufenthalt kommt es zur Nachberechnung über 8,00 € je Stunde, ebenso bei verspäteter Abholung nach 15 Minuten.
Änderungen
Bei Veränderungen persönlicher Daten (z. B. Betreuungszeit, Telefonnummer, Anschrift, Geburt eines weiteren Kindes usw.) melden Sie dieses umgehend im Büro. Das Änderungsformular finden Sie in der Infobox auf unserer Homepage.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für Ihr Kind beginnt mit der persönlichen Übergabe an eine pädagogische Fachkraft. Beim Abholen Ihres Kindes endet unsere Aufsichtspflicht durch die persönliche Übergabe an den Abholberechtigten. Während Eltern-Kind-Aktionen oder größeren Festen obliegt die Aufsichtspflicht generell bei Ihnen als Eltern.
B
Basar
Im Frühjahr und im Herbst führen die Eltern einen Kinderkleider- und Spielzeugbasar durch. Dies ist eine tolle Aktion, der Erlös kommt Ihren Kindern für verschiedene Aktionen zu Gute (z. B.: Theatervorführung für unsere mittleren Kinder, Ausflug der Schulkinder, Bauernhoffreizeit der Vorschüler). Jede Unterstützung Ihrerseits wird dankend angenommen. Organisatorische Informationen erhalten Sie rechtzeitig im Voraus vom Basarteam oder von Ihren Elternvertretern. Bei Fragen wenden Sie sich direkt über die Basar-Email: an die Verantwortlichen.
Bring-Zeiten
Um einen reibungslosen Tagesablauf zu gewährleisten, sollte Ihr Kind im Krippenbereich bis spätestens 8.20 Uhr, in den Gruppen der Altersmischung bis spätestens um 9.00 Uhr im Kinderhaus sein.
D
Datenschutz
Personenbezogene Angaben unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes. Das Kinderhaus gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ebenso sind Sie als Eltern verpflichtet, folgende Regeln zu befolgen. Personenbezogene Daten und Informationen, die Sie vom Kinderhaus erhalten, dürfen nicht unbefugt verwendet, verarbeitet oder an einrichtungsfremde Personen weitergegeben werden. Entwicklungs- und Verhaltensbeobachtungen anderer Kinder, z. B. während der Eingewöhnung sowie an Hospitationstagen unterliegen der Schweigepflicht (siehe Aufnahmeordner).
E
Elternbriefkasten
Im Haupteingang Mittelbau finden Sie einen Elternbriefkasten. Nutzen Sie diesen für Informationen und Anliegen an den Elternbeirat.
Entwicklungsgespräche
Zum Wohle des Kindes finden einmal jährlich und bei Bedarf Entwicklungsgespräche mit der Bezugsfachkraft Ihres Kindes statt.
Erreichbarkeit der Eltern
Im Notfall muss ein Elternteil sofort telefonisch erreichbar sein. Achten Sie darauf, dass die uns angegebenen Notfallnummern stets aktuell und Ihre sofortige Erreichbarkeit gewährleistet ist.
F
Fernbleiben
Wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht ins Kinderhaus kommen kann, bitten wir Sie, Ihr Kind bis spätestens 8.30 Uhr in der jeweiligen Einheit zu entschuldigen.
Fotografieren
Aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz Ihres Kindes dürfen im Kinderhaus keine Fotos durch Sie oder Angehörigen gemacht werden. Wir bitten um Einhaltung.
Frühstück
Wir freuen uns, wenn die Kinder eine abwechslungsreiche Vesper mit Vollkorn- oder Mischbrot, kleingeschnittenem Obst oder Gemüse und Milchprodukte mitbringen. Süßigkeiten sollten so gering wie möglich sein (BEKI- Bewusste Kinderernährung).
G
Garten
Der Garten des Kinderhauses ist kein öffentlicher Spielplatz. Bitte denken Sie beim Abholen Ihres Kindes daran.
Getränke
Im Kinderhaus werden ungesüßter Tee und Mineralwasser angeboten. Die Kinder können sich jederzeit davon bedienen. Wenn Sie Ihrem Kind Getränke mitgeben möchten, wählen Sie bitte ebenfalls nur Tee und Mineralwasser oder auch verdünnte Fruchtsäfte aus.
H
Haustüren
Um einen sicheren Schutz Ihrer Kinder zu gewährleisten, vergewissern Sie sich, ob die Haustür wieder fest eingerastet ist. Ab 9.00 Uhr werden die Türen abgeschlossen. Ein Betreten des Kinderhauses ist dann nur durch Klingeln möglich. Sie tragen hierfür Mitverantwortung.
Hospitation
Möchten Sie den Alltag Ihres Kindes einmal miterleben, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind an einem Vormittag zu begleiten (Hospitation). Wenden Sie sich im Voraus an die jeweilige Bezugsfachkraft, um alles zu besprechen.
I
Informationen
In jeder Einheit befindet sich eine Elterninformationstafel. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Alltag Ihres Kindes. An den Hauseingangstüren gibt es Informationen für alle Kinder im Haus betreffend, ebenso Anzeigen zu ansteckenden Krankheiten. Weitere Informationsaushänge finden Sie am Rondell im Mittelbau.
K
Krankheiten
Zum Wohle Ihres Kindes und zum Schutz aller Kinder und des Personals bitten wir um Einhaltung folgender Regeln: Bei Erbrechen und Durchfall sollte Ihr Kind 48 h symptomfrei, bei Fieber 24 h symptomfrei sein und erst dann die Kindereinrichtung wieder besuchen. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kind nach einem Infekt genügend Zeit und Ruhe benötigt, um sich regenerieren und erholen zu können.
M
Medikamente
Im Kinderhaus erfolgt keine Gabe von Medikamenten. Nur in Ausnahmefällen dürfen Kindern Medikamente vom pädagogischen Fachpersonal verabreicht werden, wenn von den Eltern ein ärztliches Attest mit Einweisung, Dosierung und Unterschrift/Stempel des behandelnden Arztes vorliegt. Bitte lagern Sie keine Medikamente oder desgleichen im persönlichen Fach Ihres Kindes.
Mittagessen
Das Mittagessen wird über die Catering Firma INTEG GmbH bezogen. Wir versuchen möglichst ein kindgerechtes Essensangebot auszuwählen. Sollte bei Ihrem Kind eine Lebensmittelallergie oder Lebensmittelunverträglichkeit ärztlich diagnostiziert worden sein, teilen Sie dieses den pädagogischen Fachkräften mit.
Mittagspause/Mittagsruhe
Im Kinderhaus gibt es über die Mittagzeit eine Mittagspause/Ruhephase: Im Krippenbereich von 12.00-14.00 Uhr in der Altersmischung von 13.00 bis 14.00 Uhr. Dies bedeutet für Ihre Kinder eine Erholungszeit. Ab 13.45 Uhr können die Kinder abgeholt werden.
P
Parkplatz
Auf den Parkplätzen am Kinderhaus, auf den ausgewiesenen Parkplätzen für das pädagogische Fachpersonal und die Mitarbeiter unserer Reinigungsfirma besteht für alle Eltern ein generelles Parkverbot. Auch die Zufahrt zum Kinderhaus muss stets frei bleiben, um die Zufahrt für Rettungswagen und Anlieferungen zu gewährleisten. Nutzen Sie den großen Parkplatz neben dem Rupert-Mayer-Haus und die anliegenden Straßen. Zuwiderhandlungen berechtigen eine Ordnungsstrafe.
S
Spielzeug
Das Mitbringen von Spielsachen soll nur an den dafür bekanntgegebenen Tagen erfolgen. Der Träger übernimmt hierfür keine Haftung.
Stay Informed App
Alle Elternbriefe, wichtigen Informationen erhalten Sie schnell und aktuell über die App. Sie können Ihr Kind entschuldigen, den Speiseplan einsehen und direkt Kontakt mit der Gruppe Ihres Kindes aufnehmen. Sie ist kostenlos, bei der Anmeldung erhalten Sie einen Zugangscode.
T
Telefondurchwahlnummern
07364/27 - | ||
---|---|---|
Büro - 740 oder - 741 | Einheit I - 742 | |
Einheit II - 743 | Einheit III - 744 | |
Einheit IV/Krippe - 745 | ||
Sachbearbeiterin Frau Newman: - 750 |
V
Versicherung
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist Ihr Kind bei Unfällen in folgenden Situationen versichert
auf dem Weg zu und von der Kita
während des Aufenthaltes in der Kita
während aller Veranstaltungen der Kita
Bitte melden Sie alle Unfälle unverzüglich der Leitung!
Verträge
Wechselt Ihr Kind aus dem U3-Bereich/Krippe in den Ü3-Bereich soll der Anschlussvertrag bereits 8 Wochen im Voraus im Büro eingegangen sein. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Aufnahmeordner mit.
W
Wechselkleidung
Jedes Kind sollte ausreichende Wechselkleidung im Fach haben. Bitte versehen Sie die Kleidung mit dem Namen Ihres Kindes und füllen Sie diese bei Verwendung wieder umgehend auf.
Wettergerechte Kleidung
Da sich Ihre Kinder zu jeder Witterung im Freien aufhalten, achten Sie auf witterungsgerechte Kleidung der aktuellen Größe Ihres Kindes entsprechend, um Erkrankungen vorzubeugen.
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Bei finanzieller Bedürftigkeit können Sie eine Unterstützung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe in Anspruch nehmen. Dies erfordert eine frühzeitige Antragstellung bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe zwecks Überprüfung Ihrer Bedürftigkeit.
Bei Genehmigung beachten Sie den Bewilligungszeitraum! Stellen Sie mindestens 8 Wochen vor Ablauf erneut einen Nachfolgeantrag, um eine weitere Bewilligung ohne Unterbrechung zu gewährleisten.
Z
Zubuchungen
Zubuchungen von Betreuungsstunden über die reguläre Betreuungszeit hinaus sind nur im Notfall möglich. Je Stunde entstehen Kosten von 8,00 €, diese werden an diesem Tag sofort bar entrichtet.