Zitat

„Man darf nicht verlernen, die Welt mit den Augen eines Kindes zu sehen.“ - Henri Matisse

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Anpassungslehrgang

 

 

Du hast im Ausland eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen und möchtest nun in einer Kindertageseinrichtung in Deutschland arbeiten?

 

Die Stadt Oberkochen bietet ausländischen pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit, eine Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen Berufsabschlüsse zu erlangen. Um diese Anerkennung zu erreichen, ist ein sogenannter Anpassungslehrgang erforderlich.

Gemeinsam mit den angestellten pädagogischen Fachkräften und Auszubildenden begleitest du die Kinder im Kita-Alltag und unterstützt das Team bei der täglichen Arbeit.

Anpassungslehrgang

Anerkennung des Abschlusses in Deutschland

Zum Anpassungslehrgang gehört eine praktische Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung für eine Dauer von 6-18 Monaten. Hierfür bieten sich die drei Kinderhäuser Gutenbach, Wiesenweg und Einstein der Stadt Oberkochen an. Zusätzlich muss meist eine praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Kindern ab 6 Jahren absolviert werden. Die Stadt Oberkochen bietet mit dem Schülerhort eine gute Möglichkeit hierfür.

 

Voraussetzung eines Anpassungslehrgangs ist ein Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Anerkennung des Abschlusses. In diesem Bescheid wird auch die Dauer des Anpassungslehrgangs vorgegeben.

 

Während des Anpassungslehrgangs erhalten die ausländischen pädagogischen Fachkräfte zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach erfolgreicher Anerkennung ihres Abschlusses kann ein unbefristeten Arbeitsvertrag bei der Stadt Oberkochen in Aussicht gestellt werden.

 

Voraussetzungen

  • Ausländischer Abschluss im Bereich der Kindergarten- oder Grundschulpädagogik
  • der Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland
  • gute bis sehr gute Deutschkenntnisse (B1 bis B2)

 

Zeugnisanerkennung

Informationen über verschiedene Anerkennungen von schulischen Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland sind bei der Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart erhältlich: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/

 

Vergütung

Die Bezahlung während des Anpassungslehrgangs erfolgt gemäß dem Sozial- und Erziehungsdienst des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD SuE).

Beschäftigte im Anpassungslehrgang werden nach S2 TVöD SuE bezahlt.

Nach erfolgreichem Abschluss erwartet dich als anerkannte pädagogische Fachkraft im Gruppendienst eine Bezahlung nach S8a TVöD SuE.

 

Ansprechperson

Für weitere Fragen und Anliegen steht dir Frau Stetter unter 07364/27-205 oder per Mail unter zur Verfügung.

 

Bewerben

Für den Anpassungslehrgang kannst du dich bei der Stadt Oberkochen per Mail unter bewerben.